Barrierefreie Badezimmer eignen sich nicht nur für Personen mit körperlicher Einschränkung oder ältere Personen. Schon in jungen Jahren sorgt der bodengleiche Zugang zur Dusche für ein Komfortplus und verbessert zudem auch die Sicherheit. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen für ein barrierefreies Badezimmer nötig sind, auf welche Bestimmungen zu achten ist und in welchen Bereichen Sie die Möglichkeit einer Förderung haben.
Was versteht man unter dem Begriff „barrierefreies Bad“?
Der Begriff barrierefreies Badezimmer bedeutet, dass der Raum von allen Personen gleichermaßen und problemlos genutzt werden kann – unabhängig davon, wie die individuellen Bedürfnisse sind. Im Gegensatz zu rollstuhl-, senioren- oder behindertengerechten Badezimmern gibt es dabei verschiedene Normen und Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
So reicht es beispielsweise bei einem seniorengerechten Bad bereits aus, wenn die Dusche ebenerdig und ein Duschhocker vorhanden ist, während ein behindertengerechtes Badezimmer speziell auf die Bedürfnisse des Einzelnen ausgerichtet ist. Dazu können dann auch höhenverstellbare Waschbecken, Toiletten oder Haltegriffe gehören.
Wichtige Werte laut DIN-Norm 18040-2
Die DIN-Norm 18040-2 legt die Grundlagen für eine barrierefreie Planung und Gestaltung von Wohnungen fest. Wichtig für Sie: Die dort gemachten Angaben dienen lediglich als Richtwerte, die nicht verpflichtend sind. Generell sollte ein barrierefreies Badezimmer ohnehin immer auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst sein, denn die Körpergröße ist für das Anbringen von Waschtisch, WC oder Haltegriffen entscheidend.
Folgende Werte gibt die DIN-Norm 18040-2 vor:
- Fläche der bodengleichen Dusche: 1,2 m x 1,2 m
- Fläche der Dusche für Rollstuhlfahrer: 1,5 m x 1,5 m
- Bewegungsfläche für Rollstuhlfahrer: 1,5 m x 1,5 m
- Höhe des Waschtisches für Rollstuhlfahrer: 0,8 m
- Bewegungsfläche vor Waschbecken, Badewanne oder WC: 1,2 m x 1,2 m
- Montagehöhe des WC: 0,46 – 0,48 m
- Montagehöhe des Waschtischspiegels: mind. 1 m
- Lichte Breite der Türe: 0,8 m
- Breite der Türe für Rollstuhlfahrer: 0,9 m
So finden Sie den richtigen Anbieter für Ihr barrierefreies Bad
Sie möchten Ihr Badezimmer barrierefrei sanieren lassen? Dann sollten Sie die Wahl des richtigen Anbieters gut überlegen. Achten Sie beispielsweise darauf, dass das gewählte Unternehmen auf Qualitätsprodukte namhafter Hersteller setzt, damit Sie möglichst lange Freude an Ihrem neuen Bad haben. Zudem ist es von Vorteil, wenn alle Arbeiten aus einer Hand erledigt werden, Sie also nur einen Ansprechpartner haben, der sich um sämtliche Aufgaben kümmert.
Von Vorteil ist auch eine zügige Sanierung Ihres Badezimmers. Dadurch ist gewährleistet, dass Sie nicht durch lange Ausfallzeiten eingeschränkt sind. Wählen Sie eine Duschtasse mit rutschhemmender Oberfläche, denn diese sorgt für einen sicheren Stand, selbst mit nassen Füßen. Wasserabweisende Wandpaneele statt Fliesen in der Dusche erleichtern zudem die Reinigung und beugen Schimmel vor.
Zuschussmöglichkeiten für Ihre barrierefreie Badsanierung
Sowohl in Deutschland als auch in Österreich und der Schweiz bestehen verschiedenste Fördermöglichkeiten, wenn Sie sich für eine barrierefreie Badrenovierung entscheiden. An dieser Stelle erklären wir Ihnen kurz, welche das sind:
Deutschland:
KfW-Bank
Über die KfW-Bank ist es möglich, zinsgünstige Kredite für den barrierefreien Umbau zu erhalten. Dazu ist es allerdings erforderlich, dass die DIN-Norm 18040-2 erfüllt und der Antrag vor Beginn der Sanierung gestellt wird.
Pflegekasse
Sie verfügen über eine Pflegestufe? Dann zahlt die Pflegekasse in der Regel einen Anteil von bis zu 4.000 € für die Sanierung. Unterstützt werden zum Beispiel Einstiegshilfen für die Badewanne sowie der Einbau von höhenverstellbaren WCs, Waschtischen und bodenebenen Duschen. Auch rutschhemmende Bodenbeläge sind förderfähig.
Krankenkasse
Die Krankenkasse kommt ebenfalls für Kosten im Rahmen einer barrierefreien Badrenovierung auf – allerdings nur für Hilfsmittel. Dazu müssen Wannenlifter, Haltegriffe oder Duschhocker zunächst jedoch vom Arzt rezeptiert werden. Die Kostenübernahme muss zudem vor dem Einkauf bei der Kasse eingereicht werden.
Bundesländer
Auch die einzelnen Bundesländer bieten gesonderte Möglichkeiten einer Förderung. Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen sind dabei über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu beziehen.
Österreich:
Staat
Der österreichische Staat bietet diverse Fördermöglichkeiten im Zuge eines behindertengerechten Umbaus – unter anderem in Form von Zuschüssen, besseren Tilgungskonditionen oder günstigen Krediten.
Bundesländer
Die einzelnen Bundesländer in Österreich bieten ebenfalls individuelle Unterstützung an. Anfragen sind beispielsweise über die Wohnbauförderung, AUVA, Arbeitnehmerveranlagung, Hilfsfonds, Pensions- und Krankenversicherungen sowie den Sozialministeriumservice möglich.
Schweiz:
Invalidenversicherung
In der Schweiz sind Zuschüsse unter anderem über die Invalidenversicherung möglich. Welche Fördermöglichkeiten hier beim behindertengerechten Badumbau bestehen, teilt die Informationsstelle AHV/IV mit.
Kantone
Die einzelnen Kantone haben ebenfalls die Möglichkeit, Personen bei barrierefreien Sanierungen unter die Arme zu greifen. Hier wird jedoch je nach individueller Situation entschieden, sodass auf jeden Fall eine Beratungsstelle vor Ort besucht werden sollte.