Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und untersteht deshalb dem Lebensmittelgesetz. Es wird sowohl in Deutschland, als auch in Österreich und der Schweiz streng überwacht. Den Wasserversorgern kommt dabei eine zentrale Verantwortung zu, doch auch die Sanitärbranche ist gefordert, denn sie sorgt im Auftrag der Hauseigentümer und den Betreibern von Liegenschaften für korrekte Installationen und Wartung in den Gebäuden.
Wichtig und vielen Menschen nicht bewusst: Die Verantwortung für die Trinkwasserhygiene geht an der Gebäudegrenze vom Wasserversorger an den Eigentümer oder Betreiber von privaten oder gewerblichen Liegenschaften über. Viele Argumente sprechen für den Wassergenuss aus der Leitung: der unschlagbar günstige Preis, die geringe Belastung der Natur und Umwelt, die Stärkung unseres Immunsystems, die Einfachheit, die Bequemlichkeit, der gute Geschmack oder die dauernde Verfügbarkeit. Das wichtigste Argument ist und bleibt jedoch, die Qualität des Leitungswassers.
Dass dies auch innerhalb von Liegenschaften so ist, dafür sorgen jeweils die regionale Sanitär-Installateure in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Verantwortlichen für die Haustechnik. Viele dieser Fachleute nehmen dafür Jahr für Jahr an diversen Weiterbildungen und Tagungen teil.
Auch an diese richtet sich mein neues Online-Referat «Leitungswasser geniessen – geht das denn?», in dem unter anderem auch auf die Gefahren aus den Wasserleitungen hingewiesen wird. In Fachkreisen spricht man deshalb von der Gefahr der «letzten Meile». Die Wasserversorger liefern zwar Trinkwasser in einwandfreier Qualität und wir erwarten, dass diese Qualität auch in unseren Haushalten ankommt. Die Überschreitungen wichtiger Grenzwerte sind heute vorwiegend auf Leitungen und Armaturen auf der sogenannten letzten Meile, also vom Hauswasseranschluss bis zum Wasserhahn, zurückzuführen. So kann das Trinkwasser beispielsweise durch Blei aus Hausleitungen, Nickel aus Armaturen und Nitrat belastet werden.
Die einwandfreie Qualität des Leitungswassers obliegt auch in Mietliegenschaften (Wohnen wie Gewerbe) immer der Eigentümerschaft oder dem Betreiber. Diese sind aufgefordert, die hausinterne Trinkwasserinstallation regelmäßig von Fachpersonen überwachen und warten zu lassen um mögliche Gefahren aus der Wasserleitung für die Bewohner und/oder Nutzern, wo immer es geht, auszuschließen. Denn schlechter Geschmack, Verfärbung, Eintrübung oder Unwohlsein nach dem Trinken von Leitungswasser muss nicht sein und braucht nicht akzeptiert zu werden. Deshalb ist hier Vorbeugung besser als spätere Folgeschäden.
Mehr Informationen dazu erhalten sie unter www.firmamend.blue bzw. durch einen Anruf unter Telefon +41 79 449 51 19 bei Matthias Mend.