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Badsanierung in Mietwohnungen: 8 Fakten für Mieter

8. September 2022 von Markus Pytlik

Geht es um das Thema Badsanierung, gibt es einige Dinge zu beachten. Während Besitzer von Eigentumswohnungen und Häusern ohne Rücksprache Ihr Badezimmer renovieren lassen können, sieht dies für Mieter anders aus. In diesem Ratgeberbeitrag liefern wir Ihnen 8 praktische Fakten zum Thema Badsanierung in Mietwohnungen. Erfahren Sie hier alles über Ihre Rechte, Pflichten und mögliche Alternativen.

Grundsätzliches zur Badsanierung in Mietwohnungen

Vornweg lässt sich festhalten, dass Mieter keinen festen Anspruch auf eine Modernisierung ihres Badezimmers haben. Rechtlich gesehen, ist der Vermieter lediglich dazu verpflichtet, das Badezimmer instand zu halten. Das bedeutet aber lediglich, dass das Badezimmer sowie die Sanitärelemente funktionieren müssen. Verschleiß wie oberflächliche Risse oder unschöne Fliesen mit tristem Flair müssen vom Mieter also in Kauf genommen werden.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass kleinere Veränderungen, sowie Eingriffe, die sich problemlos wieder rückgängig machen lassen und keine Schäden verursachen, akzeptabel sind. Konkret heißt dies, dass beispielsweise Lampen, Handtuchhalter, Spiegel oder WC-Sitz ohne Absprache mit dem Vermieter ausgetauscht werden dürfen. Seien Sie sich aber darüber im Klaren, dass der Vermieter sie dazu auffordern kann, die Veränderungen wieder rückgängig zu machen. Wird dafür ein Bohrloch benötigt, empfiehlt es sich, dieses in den Fugen zu bohren, da diese sich im Falle eines Auszuges verspachteln lassen.

Badsanierung in Mietwohnungen

Größere Änderungen im Mieterbad

Planen Sie eine komplette Badsanierung in Ihrer Mietwohnung, ist Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall sollten Sie hier einen Experten zum Thema Mietrecht aufsuchen. Generell gilt für Mieter mit einem Renovierungsvorhaben jedoch: Sobald größere bauliche Veränderungen vorgenommen werden sollen, muss zwingend die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Alternativ besteht die Gefahr einer Abmahnung. Problematisch ist zudem, dass hier eine Zurücksetzung des Originalzustandes nur noch schwer möglich, oder sehr teuer ist.

Ganz egal, ob Sie den Fliesenspiegel ändern, die alten Badfliesen überstreichen oder die alte Badewanne mit hohem Einstieg durch eine ebenerdige Dusche ersetzen möchten, sprechen Sie sich auf jeden Fall vorher mit Ihrem Vermieter ab und führen Sie keine Veränderungen ohne Rücksprache durch. Wichtig ist auch: Haben Sie sich auf eine Badsanierung in der Mietwohnung geeinigt, lassen Sie diese unbedingt von einem Fachmann durchführen, um Schäden an der Wohnung oder dem gesamten Wohnhaus vorzubeugen. Lassen Sie sich die Zustimmung zur Sanierung auf jeden Fall schriftlich von Ihrem Vermieter geben.

Barrierefreie Badsanierung in der Mietwohnung als Sonderfall

Wer durch ein Handicap in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist und daher einen barrierefreien Badumbau benötigt, muss gewisse Sonderfälle beachten. Hier sehen gesetzliche Vorschriften vor, dass der Vermieter in gewissen Fällen dem Umbau der Wohnräume selbst zustimmen muss. Darüber hinaus hat der Vermieter die Möglichkeit, sich durch eine zusätzliche Summe, für den Rückbau abzusichern. Die Kosten für den barrierefreien Badumbau muss der Mieter tragen. Allerdings: Dank vielfältiger Förderprogramme wird der Mieter nicht für die gesamten Sanierungskosten aufkommen müssen.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten für Ihre barrierefreie Badsanierungen haben wir Ihnen ausführlich zusammengestellt. Dort erfahren Sie auch, wie Sie den perfekten Badsanierer finden und welche Vorgaben bei einer behindertengerechten Badrenovierung noch zu beachten sind.

Mehr zu Fördermöglichkeiten für Ihre Badsanierung
8 Fakten zur Badsanierung in Mietwohnungen

8 Fakten, die Mieter zur Badsanierung in Mietwohnungen beachten sollten

Das Badezimmer ist der Ort, den man in der Regel morgens als erstes, und abends als letztes besucht. Es ist daher besonders wichtig, dass Sie sich in Ihrem Badezimmer wohlfühlen und der Raum ein Ort des Wohlfühlens und Entspannens ist.

Fakt 1:

Der Vermieter muss das Mietobjekt und damit auch das Badezimmer auf jeden Fall in einem bewohnbaren Zustand erhalten.

Fakt 2:

Die durchschnittliche Lebensdauer eines Badezimmers beträgt etwa 20 bis 30 Jahre. Als Mieter sollten Sie Ihren Vermieter auf Mängel hinweisen. Ob und in welcher Form eine Erneuerung notwendig ist, muss im konkreten Einzelfall betrachtet werden.

Fakt 3:

Wenn Sie Mängel oder Beanstandungen an den Vermieter melden, hat dieser das Recht, diese vor Ort in Augenschein zu nehmen. Sollte keine Ausbesserung erfolgen, kann eine Mietminderung erwirkt werden und der Anspruch auf Erneuerung gerichtlich durchgesetzt werden.

Fakt 4:

Die Zustimmung zur Sanierung sollten Sie sich schriftlich vom Vermieter bescheinigen lassen. Zudem können Sie auch den Verzicht auf die Rückbauverpflichtung eintragen lassen.

Fakt 5:

Wenn Sie als Mieter ohne Zustimmung des Vermieters Eingriffe in die Bausubstanz vornehmen, drohen Ihnen Abmahnungen oder im schlimmsten Fall die Kündigung. Auch die Kosten für den Rückbau können auf Sie abgewälzt werden.

Fakt 6:

Für barrierefreies Wohnen gibt es keine rechtlichen Verbindlichkeiten.

Fakt 7:

Stimmt der Vermieter dem barrierefreien Umbau des Mietobjekts zu, kann er eine zusätzliche Absicherung vom Mieter einfordern.

Fakt 8:

Die zusätzliche Absicherung orientiert sich an der Höhe der voraussichtlichen Kosten für den Rückbau.

Fazit

Das alte Badezimmer ist nicht mehr schön anzusehen und benötigt einen neuen Anstrich? Oder ist gar eine komplette Badsanierung notwendig? Wenn Sie in einem Haus oder einer Eigentumswohnung leben, ist dies kein Problem. Anders sieht es aus, wenn Sie in einer Mietwohnung leben, denn hier sind einige Dinge zu beachten.

Bevor Sie selbst Hand anlegen oder ein Unternehmen mit dem Badumbau beauftragen, sollten Sie zunächst mit dem Vermieter sprechen und ihn auf mögliche Mängel im Badezimmer aufmerksam machen. Handelt es sich um gravierende Mängel, die auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht ausgebessert werden, ist auch eine Mietminderung möglich. Die Zustimmung Ihres Vermieters zur Badsanierung sollten Sie sich schriftlich geben lassen.

Führend Sie auf keinen Fall ohne Zustimmung Eingriffe in die Baustubstanz durch, denn hier lauert im schlimmsten Fall eine Abmahnung oder sogar die Kündigung des Mietverhältnisses.


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